Mo 5 Nov 2007
Der Bundesrat winkt also einen Gesetzentwurf durch und nun harren wir der Unterschrift durch Bundespräsident Köhler und obwohl der ja ab und zu recht sperrig sein kann, müssen wir nicht damit rechnen, dass er diesmal die Unterschrift verweigert. Die Erweiterung des betreffenden §202 StGB und die noch weniger lustigeren Ergänzungen und Änderungen zu §303 StGB sind allerdings erschreckend und nachzulesen im entsprechenden Gesetzesentwurf.
Dort heißt es
§ 202a Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung
der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.“§ 202b Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht
für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung
oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn
die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a
Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet
oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
Dieser Unsinn in Buchstaben wird mit dem Passus “Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats über Computerkriminalität und der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme (ABl. EU Nr. L 69 S. 67).” als Europasache deklariert und von daher zum Durchwinken zu verstehen.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Neben den moralischen und juristischen Bedenken sind die wirtschaftlichen Auswirkungen katastrophal zu betrachten. Amüsiert lese ich:
Aufgrund der Ausdehnung des deutschen Strafrechts ist zu erwarten, dass die Anzahl der
Strafverfahren in einem begrenzten Ausmaß zunimmt.
Haben die Damen und Herren noch nichts von den immensen Kosten mitbekommen, die das ungenaue Internetrecht jetzt schon in Form von Abmahnwellen hervorruft. Schließlich ist die Staatsanwaltschaft regelmäßig unterwegs, um im Auftrag internetweit poker siteno limit texas hold emdraw pokeronline poker cheatingholdem pokerplay internet poker onlinetexas hold em pokerfun game home play pokerwin 7 card studstrip poker download7 card stud handsgambling pokeronline video poker gameonline poker for funfree texas holdem poker playcrazy game of pokerfree video poker gameonline poker gamblingno limit texas holdem rulevideo poker softwareonline roulette pokerlive pokerlearn to play poker online,play online poker,play caribbean poker onlineomaha holdem poker,omaha poker strategy,omaha pokerplay texas holdem free,free texas holdem poker play,play texas holdem online freefree poker moneyhow to win at pokerholdem poker gamecaribbean stud pokeronline poker no downloadonline poker schoollive poker gamemultiplayer video poker7 card stud rulespoker software developmenttexas hold em poker onlinefree texas holdem poker play,free texas holdem poker game,free texas holdem pokerfree texas holdem game,free texas holdem card game,free texas holdem game downloadhold em pokerinternet poker site,internet poker,top internet poker siteplay poker gamepoker game ruleonline betting pokerinternet poker gamefree poker gamepoker moneyplay free pokerfree texas holdem poker gamefree poker site7 card stud hi low bekannter Abmahnanwälten Internetsünder ausfindig zu machen, die in Peer-to-Peer Tauschbörsen kopiergeschützte Inhalte saugen (und dadurch gleichzeitig anbieten) oder auf Internetseiten ihr Impressum nicht aufrecht halten oder auf Internetseiten ein Bild oder eine Landkarte verwenden und so weiter und so fort.
Nun, aber wird es bunt. Denn wir erinnern uns gerne an die Abmahnwellen, die aufgrund von Copy Software als Free- oder Shareware durch das Netz ging.
Betrachten wir die Anzahl möglicher Programme, die nach Auffassung mancher Rechtsverdreher dazu geeignet wären, einen Straftatsbestand nach den oben genannten Paragraphen zu erzeugen, so können wir mit eifrig gespitzten Federn der Abmahnanwälte rechnen, unabhängig von der Intention der Paragraphenerzeuger, die vermutlich wirklich nur Trojaner, SpyWare oder ähnliches im Sinn hatten.
Allein die Formulierung “die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind” ist reichlich bescheuert. Ist eine https Verschlüsselung besonder gesichert - in Anbetracht des heutigen Sicherheitsstandards wohl kaum aber in der Intention auf jeden Fall.
Wenn ich meine Website mit einem Forum mit Passwort sichere, ist diese dann “besonders gesichert”? Und wenn dann Google Deutschland das wieder mal umgeht und einfach googled (weil irgendein Depp einen Deeplink von außen gesetzt hat), darf ich sie dann abmahnen lassen und den Geschäftsführer dafür in den Knast schicken oder muss ich den armen Trottel verklagen, der die “Intention” der “besonderen Sicherung” nicht verstanden hat.
Ungenaue Formulierungen in Gesetzen machen Rechtsanwälte und Richter reich, aber Land und Leute arm. Wir warten also auf die nächste Abmahnwelle, sie kommt bestimmt und wird uns alle viel Geld kosten.